Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Vor Betreuungsbeginn
Der Hundebesitzer kennt und akzeptiert die AGBs von CARRYED Betreuung mit Herz, Pfote &
Verstand, Lena Stolz (nachstehend «CARRYED» genannt), mit der Unterschrift auf dem
Hundebetreuungsvertrag. Der Hundebetreuungsvertrag wird vor der erstmaligen Abgabe des Tieres
durch den Halter/in (im Folgenden «Kunde» genannt) ausgefüllt und unterschrieben.
Vor einer Betreuung wird zusammen mit dem Kunden und seinem Hund ein Probespaziergang
unternommen und je nachdem ein Probetag vereinbart.
Versicherungen und Haftung
Der Kunde bestätigt mit der Buchung, dass eine rechtsgültige Privathaftpflicht für den Hund besteht.
Bei Verletzungen am Hund, bei einem Entlaufen des Hundes oder von ihm verursachten
Schäden an Drittpersonen und/oder an fremdem Eigentum während der Betreuungszeit
übernimmt CARRYED nur bei nachweislicher Verletzung der Aufsichtspflicht oder
Fahrlässigkeit die anfallenden Kosten.
Bei Unfall oder Krankheit ist CARRYED berechtigt, sofort den nächsten Tierarzt aufzusuchen. Bei
notfallmässigen Tierarztbesuchen während der Betreuung übernimmt der Kunde die anfallenden
Kosten. Der Kunde wird in einem solchen Fall schnellstmöglich informiert.
CARRYED verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung.
Unsere Verpflichtungen
• Jeder Hund wird artgerecht, liebevoll und professionell betreut.
• CARRYED gestaltet die Tagesabläufe und deren Aktivitäten so, wie sie den Bedürfnissen der
Tiere entsprechen und organisatorisch am besten passen.
• CARRYED verpflichtet sich, den Tieren durch gute Pflege, Nähe zu den Betreuungspersonen,
viel Auslauf, sowie durch liebevolle und aufmerksame Behandlung einen positiven Aufenthalt
zu bieten.
Verpflichtungen des Hundebesitzers
• Wir können keine läufigen Hündinnen aufnehmen. Sollte eine Hündin unerwartet bei uns läufig
werden, muss die Hündin schnellstmöglich abgeholt werden. Wir haften nicht für Hündinnen,
welche bei uns gedeckt werden.
• Die Hunde sind gechipt und bei AMICUS angemeldet, bei der Gemeinde registriert und gemäss
Empfehlung der Tierärzte geimpft und entwurmt (alle 3 Monate). Zudem sind sie gegen Zecken,
Flöhe und Milben geschützt.
• Die Hunde dürfen an keiner ansteckenden Krankheit (wie zum Beispiel Flöhe und
Zwingerhusten) oder Durchfall leiden. Der Hundebesitzer haftet für alle Kosten, die dadurch
CARRYED oder anderen Hundebesitzern entstehen.
• Bei Hunden die erst nach 19:00 Uhr abgeholt werden, werden zusätzlich CHF 10.-
(Abendzuschlag) verrechnet.
• Der Original-Heimtierpass ist während der Ferienbetreuung bei CARRYED.
Allgemeine Bedingungen
Die Gesamtferienkosten müssen im Voraus oder spätestens bei Ferienantritt bezahlt werden. Wird der
Hund früher als vereinbart abgeholt, besteht kein Anrecht auf Rückvergütung. Der Bring- und der
Abholtag werden als ganzer Tag verrechnet.
Ferienhunde müssen bis spätestens 1 Woche vor der Ferienbetreuung abgemeldet werden, ansonsten
werden 50% der Gesamtferienkosten verrechnet.
Tageshunde müssen bis 24h vor dem Betreuungstag abgemeldet werden, ansonsten wird der volle
Betrag verrechnet.
Für Tageshunde erfolgt die Abrechnung monatlich mit Rechnung per Mail mit einer Zahlungsfrist von
10 Tagen. Bei einmaligen Leistungen wird der Rechnungsbetrag sofort bar fällig.
Diverses
Bei allfälliger Krankheit oder Unfall und nicht verfügbarer Ersatzbetreuung kann die Betreuung durch
CARRYED kurzfristig abgesagt werden.
Als Gerichtsstand gilt CH-Schaffhausen, der Sitz von CARRYED bzw. von Lena Stolz. Anwendbar ist
in jedem Fall Schweizer Recht